Gefahrgut

Richtlinien für verbotene gegenstände und gepäckstücke

Im Interesse der Sicherheit aller Fluggäste und der Besatzung sind an Bord unserer Flüge bestimmte Materialien und Substanzen strengstens verboten. Bitte beachten Sie die folgenden Richtlinien, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und Probleme beim Check-in oder bei der Sicherheitskontrolle zu vermeiden.

Verbotene gegenstände: Gesundheits- und Sicherheitsrisiken

Wir bitten alle Fluggäste, sich an das Verbot zu halten, die folgenden gefährlichen oder eingeschränkten Gegenstände mit sich zu führen, da diese ein ernsthaftes Risiko für die eigene Gesundheit, die Mitreisenden und die Sicherheit des Flugzeugs darstellen können:
 

Explosive oder entflammbare materialien

Diese sind sowohl im Handgepäck als auch im Aufgabegepäck nicht gestattet, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

  • Munition oder Waffen
  • Feuerwerkskörper oder Leuchtraketen
  • Gasflaschen oder Gasbehälter
  • Entflammbare Brennstoffe oder Flüssigkeiten (z. B. Feuerzeugbenzin, Farben, Lösungsmittel)
  • Alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 70 %
  • Aceton und ähnliche flüchtige Substanzen

Toxische oder chemische substanzen

Der Transport von gefährlichen Chemikalien ist verboten, einschließlich:

  • Säuren, Laugen und ätzende Stoffe
  • Bleich- oder Reinigungsmittel
  • Pfefferspray oder Betäubungssprays
  • Radioaktive Materialien oder Gifte

Infektiöse oder biologische materialien

Gegenstände wie kontaminiertes Blut, Bakterien oder Viren sind strengstens verboten.

Transport von lebensmitteln und getränken

Lebensmittel in flüssiger oder halbflüssiger Form.

Gegenstände wie Olivenöl müssen:

  • Sicher verpackt sein, in Holzkisten mit absorbierendem Material, um ein Auslaufen zu verhindern.
  • Überprüfung auf Einfuhrbeschränkungen, die in Ihrem Zielland möglicherweise gelten.

Wein und alkohol

Flaschenwein muss in auslaufsicheren Weingefäßen verpackt sein, eines pro Flasche, falls er im aufgegebenen Gepäck mitgeführt wird.  Alternativ können Sie auch verwenden:

  • Eine Holzkiste mit saugfähigen Materialien (Sägemehl, Stoff) oder
  • Eine Pappschachtel mit passgenauen Styropor-Einlagen.

Unabgefüllter Wein ist nicht erlaubt

Je nach Tarifklasse und Freigepäck können zusätzliche Gebühren anfallen.

Elektronische Zigaretten und Geräte

Sie können elektronische Zigaretten, einschließlich E-Zigarren und andere persönliche Verdampfer, die Batterien enthalten, für den persönlichen Gebrauch nur in Ihrem Handgepäck mitführen. Es ist verboten, elektronische Zigaretten im aufgegebenen Gepäck mitzuführen.

Die Verwendung oder das Aufladen von Rauchgeräten, einschließlich elektronischer Zigaretten oder Verdampfungsgeräten, sowie von persönlichen Powerbanks ist in der Flugzeugkabine jederzeit strengstens verboten. Das Aufladen dieser Geräte und/oder Batterien an Bord des Flugzeugs ist nicht gestattet, und die Fluggäste müssen Maßnahmen ergreifen, um eine versehentliche Aktivierung zu verhindern.

Richtlinien für den transport von batterien und Powerbanks

Zu Ihrer Sicherheit und in Übereinstimmung mit den internationalen Luftfahrtbestimmungen beachten Sie bitte die folgenden Regeln für das Mitführen von Batterien und elektronischen Geräten an Bord.

Ersatzbatterien/lose batterien (einschließlich Powerbanks)

  • Erlaubt nur im Handgepäck – im Aufgabegepäck nicht erlaubt.
  • Sie müssen einzeln geschützt werden, um Kurzschlüsse zu vermeiden:
  • Verwenden Sie die ursprüngliche Verkaufsverpackung oder
  • isolieren Sie die Anschlüsse (z. B. mit Klebeband über den freiliegenden Anschlüssen oder in separaten Plastiktüten/Beuteln).

Gilt für:

  • Lithium-Ionen- und Lithium-Metall-Batterien
  • Auslaufsichere Batterien
  • Nickel-Metallhydrid (NiMH) und Trockenbatterien
  • Powerbanks (als Ersatzbatterien)

Mengen- und Kapazitätsbeschränkungen

Ersatz lithiumbatterien:

  • Bis zu 20 Batterien pro Fahrgast

Darf nicht überschreiten:

  • 100 Wh (Wattstunden) für Lithium-Ionen
  • 2 g Lithiumgehalt für Lithiummetall

Auslaufsichere batterien:

  • Max. 2 Ersatzbatterien pro Fahrgast
  • Darf 12 V und 100 Wh nicht überschreiten

Hochleistungsbatterien (bis zu 160 Wh / 8 g Lithium):

Erlaubt nur mit vorheriger Genehmigung der Fluggesellschaft

In Geräte eingebaute batterien

Zu den Geräten gehören Laptops, Kameras, medizinische Geräte (z. B. Vernebler, Sauerstoffkonzentratoren) und andere tragbare elektronische Geräte.

Batteriegrenzwerte für installierte Geräte:

  • Lithium-Ionen-Batterien: Max. 100 Wh
  • Lithium-Metall-Batterien: Max. 2 g Lithiumgehalt

Das Aufladen von Batterien und die Verwendung von Powerbanks an Bord sind nicht gestattet.
 

Selbstbalancierende geräte

AEGEAN und Olympic Air akzeptieren bei der Beförderung keine selbstbalancierenden Geräte, weder als Handgepäck noch als Aufgabegepäck.
 

Smartbags

AEGEAN und Olympic Air akzeptieren keine Smartbags mit nicht entfernbaren Lithiumbatterien als Handgepäck oder Aufgabegepäck auf allen Flügen. Smartbags mit herausnehmbaren Batterien werden akzeptiert, wenn die Batterie herausgenommen und separat in der Kabine mitgeführt wird (bis zu 100 Wh, wenn es sich um eine Lithium-Ionen-Batterie handelt, oder bis zu 2 g, wenn es sich um eine Lithium-Metall-Batterie handelt).
 

Haftung für befördertes Gepäck

Für weitere Informationen zur Haftung für befördertes Gepäck sehen Sie sich bitte das Kapitel Rechtliche Informationen.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte oder wenden Sie sich an das AEGEAN-Callcenter.

Gegenstände, die nur im aufgegebenen Gepäck (Frachtraum des Flugzeugs) erlaubt sind:

Gegenstände, die im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck verboten sind:

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