Richtlinien für verbotene gegenstände und gepäckstücke
Im Interesse der Sicherheit aller Fluggäste und der Besatzung sind an Bord unserer Flüge bestimmte Materialien und Substanzen strengstens verboten. Bitte beachten Sie die folgenden Richtlinien, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und Probleme beim Check-in oder bei der Sicherheitskontrolle zu vermeiden.Verbotene gegenstände: Gesundheits- und Sicherheitsrisiken
Wir bitten alle Fluggäste, sich an das Verbot zu halten, die folgenden gefährlichen oder eingeschränkten Gegenstände mit sich zu führen, da diese ein ernsthaftes Risiko für die eigene Gesundheit, die Mitreisenden und die Sicherheit des Flugzeugs darstellen können:Explosive oder entflammbare materialien
Diese sind sowohl im Handgepäck als auch im Aufgabegepäck nicht gestattet, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
- Munition oder Waffen
- Feuerwerkskörper oder Leuchtraketen
- Gasflaschen oder Gasbehälter
- Entflammbare Brennstoffe oder Flüssigkeiten (z. B. Feuerzeugbenzin, Farben, Lösungsmittel)
- Alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 70 %
- Aceton und ähnliche flüchtige Substanzen
Toxische oder chemische substanzen
Der Transport von gefährlichen Chemikalien ist verboten, einschließlich:
- Säuren, Laugen und ätzende Stoffe
- Bleich- oder Reinigungsmittel
- Pfefferspray oder Betäubungssprays
- Radioaktive Materialien oder Gifte
Infektiöse oder biologische materialien
Gegenstände wie kontaminiertes Blut, Bakterien oder Viren sind strengstens verboten.Transport von lebensmitteln und getränken
Lebensmittel in flüssiger oder halbflüssiger Form.
Gegenstände wie Olivenöl müssen:
- Sicher verpackt sein, in Holzkisten mit absorbierendem Material, um ein Auslaufen zu verhindern.
- Überprüfung auf Einfuhrbeschränkungen, die in Ihrem Zielland möglicherweise gelten.
Wein und alkohol
Flaschenwein muss in auslaufsicheren Weingefäßen verpackt sein, eines pro Flasche, falls er im aufgegebenen Gepäck mitgeführt wird. Alternativ können Sie auch verwenden:
- Eine Holzkiste mit saugfähigen Materialien (Sägemehl, Stoff) oder
- Eine Pappschachtel mit passgenauen Styropor-Einlagen.
Unabgefüllter Wein ist nicht erlaubt
Je nach Tarifklasse und Freigepäck können zusätzliche Gebühren anfallen.
Elektronische Zigaretten und Geräte
Sie können elektronische Zigaretten, einschließlich E-Zigarren und andere persönliche Verdampfer, die Batterien enthalten, für den persönlichen Gebrauch nur in Ihrem Handgepäck mitführen. Es ist verboten, elektronische Zigaretten im aufgegebenen Gepäck mitzuführen.Die Verwendung oder das Aufladen von Rauchgeräten, einschließlich elektronischer Zigaretten oder Verdampfungsgeräten, sowie von persönlichen Powerbanks ist in der Flugzeugkabine jederzeit strengstens verboten. Das Aufladen dieser Geräte und/oder Batterien an Bord des Flugzeugs ist nicht gestattet, und die Fluggäste müssen Maßnahmen ergreifen, um eine versehentliche Aktivierung zu verhindern.
Richtlinien für den transport von batterien und Powerbanks
Zu Ihrer Sicherheit und in Übereinstimmung mit den internationalen Luftfahrtbestimmungen beachten Sie bitte die folgenden Regeln für das Mitführen von Batterien und elektronischen Geräten an Bord.Ersatzbatterien/lose batterien (einschließlich Powerbanks)
- Erlaubt nur im Handgepäck – im Aufgabegepäck nicht erlaubt.
- Sie müssen einzeln geschützt werden, um Kurzschlüsse zu vermeiden:
- Verwenden Sie die ursprüngliche Verkaufsverpackung oder
- isolieren Sie die Anschlüsse (z. B. mit Klebeband über den freiliegenden Anschlüssen oder in separaten Plastiktüten/Beuteln).
Gilt für:
- Lithium-Ionen- und Lithium-Metall-Batterien
- Auslaufsichere Batterien
- Nickel-Metallhydrid (NiMH) und Trockenbatterien
- Powerbanks (als Ersatzbatterien)
Mengen- und Kapazitätsbeschränkungen
Ersatz lithiumbatterien:
- Bis zu 20 Batterien pro Fahrgast
Darf nicht überschreiten:
- 100 Wh (Wattstunden) für Lithium-Ionen
- 2 g Lithiumgehalt für Lithiummetall
Auslaufsichere batterien:
- Max. 2 Ersatzbatterien pro Fahrgast
- Darf 12 V und 100 Wh nicht überschreiten
Hochleistungsbatterien (bis zu 160 Wh / 8 g Lithium):
Erlaubt nur mit vorheriger Genehmigung der FluggesellschaftIn Geräte eingebaute batterien
Zu den Geräten gehören Laptops, Kameras, medizinische Geräte (z. B. Vernebler, Sauerstoffkonzentratoren) und andere tragbare elektronische Geräte.Batteriegrenzwerte für installierte Geräte:
- Lithium-Ionen-Batterien: Max. 100 Wh
- Lithium-Metall-Batterien: Max. 2 g Lithiumgehalt
Selbstbalancierende geräte
AEGEAN und Olympic Air akzeptieren bei der Beförderung keine selbstbalancierenden Geräte, weder als Handgepäck noch als Aufgabegepäck.Smartbags
AEGEAN und Olympic Air akzeptieren keine Smartbags mit nicht entfernbaren Lithiumbatterien als Handgepäck oder Aufgabegepäck auf allen Flügen. Smartbags mit herausnehmbaren Batterien werden akzeptiert, wenn die Batterie herausgenommen und separat in der Kabine mitgeführt wird (bis zu 100 Wh, wenn es sich um eine Lithium-Ionen-Batterie handelt, oder bis zu 2 g, wenn es sich um eine Lithium-Metall-Batterie handelt).Haftung für befördertes Gepäck
Für weitere Informationen zur Haftung für befördertes Gepäck sehen Sie sich bitte das Kapitel Rechtliche Informationen.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte oder wenden Sie sich an das AEGEAN-Callcenter.
Gegenstände, die nur im aufgegebenen Gepäck (Frachtraum des Flugzeugs) erlaubt sind:
Jedes Objekt, das in der Lage ist oder zu sein scheint, ein Projektil abzufeuern oder Verletzungen hervorzurufen.
Dazu gehören:
- Alle Feuerwaffen (Pistolen, Revolver, Gewehre, Jagdgewehre, Schrotflinten usw.)
- Nachbildungen und Imitationen von Feuerwaffen
- Komponenten von Feuerwaffen (ausgenommen Zielfernrohre/Zielgeräte)
- Luftpistolen, Gewehre, Schrotpistolen und Schusswaffen
- Signalpistolen
- Startpistolen
- Spielzeugpistolen aller Art
- Druckluftwaffen
- Bolzenschussgeräte und Nagelschusspistolen
- Armbrüste
- Schleudern
- Harpunen und Harpunenabschussgeräte
- Viehtötungsapparate
- Feuerzeuge, die Feuerwaffen imitieren
Jeder stumpfe Gegenstand, der Verletzungen hervorrufen kann. Dazu gehören:
- Baseball- und Softball-Schläger
- Knüppel oder Schlagstöcke, fest oder biegsam, z.B. Polizeiknüppel, Gummiknüppel und Gummistöcke
- Kricketschläger
- Golfschläger
- Hockeyschläger
- Lacrosse-Schläger
- Kajak- und Kanupaddel
- Skateboards
- Billard-Queues
- Angelruten
- Kampfsportausrüstung, z.B. Schlagringe, Knüppel, Rohrstöcke, Totschläger, Nunchaku, Kubatons, Kubasaunts
Gegenstände mit Spitze oder Schneide, die verletzen können. Dazu gehören:
- Äxte und Beile aller Größen
- Pfeile und Wurfpfeile
- Kanthaken
- Harpunen und Speere
- Eispickel
- Schlittschuhe
- Alle Feststell- oder Springmesser (unabhängig von der Klingenlänge)
- Messer, einschließlich für zeremonielle Zwecke, aus Metall oder anderem hartem Material mit einer Klingenlänge von über 6 cm, die stark genug sind, um als Waffe eingesetzt zu werden
- Fleischerbeile
- Handbeile
- Macheten
- Rasiermesser und –klingen (ausgenommen Sicherheits-Rasierer oder Einmal-Rasierer mit Klingen in Kassette)
- Schwerter, Degen und Stöcke mit versteckter Schwertklinge
- Skalpelle
- Scheren mit einer Klingenlänge von mehr als 6 cm
- Ski- und Wanderstöcke mit Metallspitze
- Wurfsterne
- Werkzeuge, wenn diese als spitze oder scharfe Waffen verwendet werden können, z.B. Bohrer und Bohraufsätze, Teppich- und Kartonmesser, Universalmesser, alle Sägen, Schraubendreher, Brechstangen, Hammer, Zangen, Schraubenschlüssel, Lötlampen
Gegenstände, die im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck verboten sind:
Alle Sprengstoffe oder hochentzündlichen Stoffe, die eine Gefahr für die Gesundheit von Fluggästen oder Besatzung oder für die technische und allgemeine Sicherheit des Flugzeugs sowie von Eigentum darstellen.
Dazu gehören:
- Munition
- Sprengkapseln
- Detonatoren und Zünder
- Sprengstoffe und Explosivkörper
- Nachbildungen oder Imitationen von Sprengstoffen oder Explosivkörpern
- Minen und andere explosive militärische Ausrüstungsgegenstände
- Granaten aller Art
- Gas und Gastbehälter, z.B. Butan, Propan, Acetylen, Sauerstoff in großen Mengen
- Feuerwerkskörper, Leuchtraketen aller Art und sonstige pyrotechnische Erzeugnisse (einschließlich Kleinfeuerwerk und Spielzeugpistolen mit Zündplättchen)
- Überallzündhölzer
- Rauchkanister oder Rauchpatronen
- Brennbare flüssige Kraftstoffe, z.B. Benzin, Diesel, Flüssiggas für Feuerzeuge, Alkohol, Ethanol
- Farbe in Sprühdosen
- Terpentin und Farbverdünner
- Alkoholische Getränke von mehr als 70% Vol. (140 proof). Zulässig sind allerdings alkoholische Getränke mit Alkoholgehalt zwischen 24 – 70% in Verpackungen bis 5L.
- Betäubungsgeräte oder Elektroschocker, z.B. Betäubungsstäbe, Elektroimpulsgeräte
- Dynamit, Schießpulver und Plastiksprengstoffe
Alle chemischen oder toxischen Stoffe, die eine Gefahr für die Gesundheit von Fluggästen oder Besatzung oder für die technische und allgemeine Sicherheit des Flugzeugs sowie von Eigentum darstellen. Dazu gehören:
- Säuren und Basen, z.B. Batterien, die auslaufen können
- Ätzende und bleichende Stoffe, z.B. Quecksilber, Chlor
- Abwehr- oder Betäubungssprays – z.B. Mace, Pfefferspray, Tränengas
- Radioaktives Material, z.B. medizinische oder gewerbliche Isotope
- Gifte
- Infektiöse oder biologisch gefährliche Stoffe, z.B. infiziertes Blut, Bakterien und Viren
- Spontan entzündliches oder brennbares Material
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