Reisebeschränkungen für Fluggäste im In- und Ausland
Reisebeschränkungen für Inlandsflüge
Derzeit unterliegen Inlandsflüge in ganz Griechenland Beschränkungen. Konkret unterliegt gemäß dem entsprechenden Gemeinsamen Ministerialbeschluss (Amtsblatt der Regierung, Bekanntmachung Β 986/20) der Luftverkehr von Bürgern in ganz Griechenland Beschränkungen. Von den Beschränkungen ausgenommen sind Bürger, die aus lebenswichtigen persönlichen oder beruflichen Gründen reisen. Zugelassene Ausnahmen sind insbesondere:
- Beförderung zu beruflichen Zwecken, gerechtfertigt durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers des Typs A.
- Einwegflug zum ständigen Wohnsitz der Person, wofür zwangsweise eine Erklärung zum Wohnsitz für besondere Zwecke (kostenlos erhältlich unter https://www.aade.gr/bebaiosi-katoikias-eidikis-hrisis), oder eine Kopie der Einkommensteuererklärung E1 der Person vorzulegen ist.
Die Bürgerinnen und Bürger sind gemäß dem Gemeinsamen Ministerialbeschluss verpflichtet, ihre Personalausweise oder Reisepässe sowie die Erklärung für ihre Reisebewegung in gedruckter oder elektronischer Form vorzulegen.
Die Anmeldeformulare sind verfügbar
- unter www.forma.gov.gr und können dort von der jeweiligen Person ausgefüllt werden
- οder sie können über die Sondernummer 13033 angefordert und per SMS direkt zum Mobiltelefon der Person gesendet werden
- oder sie werden in gedruckter Form bereitgestellt und können per Hand ausgefüllt werden / diese Formulare entsprechen dem Muster, das unter www.forma.gov.gr verfügbar ist.
Selbstisolierung für Passagiere, die nach Griechenland einreisen
Seit dem 20.03.2020 sind alle Passagiere, die in Griechenland ankommen, verpflichtet, 14 Tage lang in Selbstisolierung zu bleiben und am Ankunftsflughafen relevante Kontaktinformationen anzugeben, indem sie ein Aussteigeformular ausfüllen. Die entsprechenden Formulare werden von unseren Flugbegleitern an Bord an die Passagiere verteilt.
Fluggäste, die sich weigern, die entsprechenden Verpflichtungen zu erfüllen, dürfen nicht ins Land einreisen.
Von der Beschränkung ausgenommen sind:
- Passagiere im Transit
- Flugzeugbesatzung, Überführungsflüge
- Frachtflüge
- Staatsflüge
- Humanitäre Flüge, Sanitär- und Notfallflüge
- Militärflüge
- Frontex-Flüge
Um alle wichtigen Ankündigungen sofort zu erhalten, aktualisieren Sie bitt hier Ihre Kontaktdaten.