Ein Kleinkind ist ein Kind, das im gesamten Verlauf der Reise das 2. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Zulassungs-/Einschränkungsregeln:
- Säuglinge bis zu einem Alter von 7 Tagen dürfen fliegen, wenn die Eltern oder Erziehungsberechtigten ein ärztliches Attest vorlegen können, in dem bestätigt wird, dass das Kind reisefähig ist und nicht zu früh geboren wurde.
- Eltern von Frühgeborenen müssen sich von einem Geburtshelfer bescheinigen lassen, dass das Kind bei guter Gesundheit und reisefähig ist.
- Maximal 1 Kleinkind pro Begleitperson über 16 Jahren ist gestattet.
- Der Elternteil/Erziehungsberechtigte muss die erforderlichen Ausweispapiere des Kindes sowie alle anderen am Bestimmungsort erforderlichen Papiere (z. B. Visum / Reisepass) mitführen.
- Kleinkinder können nur auf dem Schoß ihrer Eltern oder ihres Erziehungsberechtigten reisen. Das Mitführen von Milchpulver und/oder Muttermilch im Handgepäck ist bis zu einer Menge von 6 kggestattet. Es kann jedoch möglich sein, dass Sie an den Kontrollpunkten kontrolliert werden.
- Die maximale Anzahl von Kleinkindern pro Flugzeug richtet sich nach der Anzahl von Sauerstoffmasken und Kleinkindgurten an Bord des Flugzeugs.
- Fluggäste, die eine Mobilitätshilfe benötigen (z.B. Rollstuhl oder Gehhilfen), können nicht als Begleitperson für ein Kleinkind reisen.
Tarifbestimmungen
- Bei Kleinkindern, die auf dem Schoß eines erwachsenen Begleiters mitreisen, wird der Kleinkindtarif berechnet.
- Bevorzugt der Erwachsene, dass das Baby einen eigenen Sitzplatz hat (stets unter Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsstandards), so ist ein ermäßigter Kindertarif zu bezahlen (sofern verfügbar) und der Erwachsene muss einen Kinder-Autositz mit sich führen, der den internationalen Sicherheitsstandards zu entsprechen hat (nähere Informationen siehe unten). In Bezug auf das vorgeschriebene Verfahren wenden Sie sich bitte an das AEGEAN Call Center oder an ein Reisebüro.
- Falls ein Kind während der Reise das 2. Lebensjahr vollendet, muss für die gesamte Reise ein separater Sitzplatz zum ermäßigten Kindertarif gebucht werden. In diesem Fall ist das Mitführen eines Kinder-Autositzes optional.
Auto-Kindersitz
Kindersitze zum Gebrauch an Bord auf der Grundlage der technischen Standards sollten Folgendes erfüllen:
- UN Standard ECE R44-04 (oder 03), oder ECE R129 mit der entsprechenden ‘ECE R’-Kennzeichnung; und
- Deutsche ‘Qualification Procedure for Child Restraint Systems for Use in Aircraft’ (TÜV/958-01/2001) mit der Kennzeichnung ‘For Use in Aircraft’;
oder
- Anderer von der zuständigen Behörde anerkannter technischer Standard. Der Kindersitz sollte mit einem Qualifikationszeichen für den Gebrauch an Bord versehen sein.
Voraussetzungen
- Er kann für Kleinkinder und Kinder bis 12 Jahren verwendet werden.
- Das Kind darf max. bis 27 kg wiegen.
- Die Unterseite des Kindersitzes darf nicht größer als 40 cm x 40 cm sein, damit er auf den Sitzen der Passagierkabine installiert werden kann.
- Der Kindersitz muss Kinderschultergurte haben.
- Die Konstruktion des Kindersitzes muss sicheres Anschnallen auf dem Passagiersitz in der Kabine erlauben und darf das Zurücklehnen des vorderen Sitzes nicht behindern.
- Der Kindersitz muss vor dem Abflug angeschnallt werden und bis zur Landung angeschnallt bleiben.
Aufnahme
- Der Kindersitz muss auf einem freien Erwachsenensitz stehen und darf nicht vom Erwachsenen auf den Schoss genommen werden.
- Der Auto-Kindersitz muss während des gesamten Flugs ordnungsgemäß gesichert auf einem Sitz stehen, es sei denn, der Auto-Kindersitz wird als Handgepäck verstaut.
Der Kindersitz darf in folgenden Bereichen nicht abgestellt werden:
- auf einem Gangplatz
- in einer Notausgangsreihe
- in einer Reihe vor oder hinter einer Notausgangsreihe.
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