Haftung für den Gepäcktransport

Wir behandeln Ihr Gepäck mit großer Sorgfalt. Gemäß den internationalen Bestimmungen ist unsere Haftung für Verlust, Verspätung, Teil- oder Vollbeschädigung des Gepäcks – einschließlich Rollstühlen, Mobilitätshilfen, Musikinstrumenten und Sportgeräten – jedoch auf 1.519 Sonderziehungsrechte (SZR) pro Passagier und Reise begrenzt.

Das SZR ist die offizielle Währungseinheit des Internationalen Währungsfonds (IWF). Gegenwärtig entsprechen 1.519 SZR etwa 1.862, wobei dieser Betrag aufgrund von Währungsschwankungen variieren kann.

Wichtige Ausnahmen und Ausschlüsse

AEGEAN und Olympic Air haften nicht für Verlust, Beschädigung oder Verspätung im Zusammenhang mit den folgenden ausgeschlossenen Gegenständen, wenn diese mit oder ohne vorherige Kenntnis des Luftfahrtunternehmens im aufgegebenen Gepäck untergebracht sind:

  • Wertsachen: Geld, Kreditkarten, Schecks, Schmuck, Edelmetalle, Wertpapiere, juristische oder übertragbare Dokumente, etc
  • Elektronik: Laptops, Kameras, Mobiltelefone, Tablets sowie fotografische oder elektronische Geräte, etc
  • Persönliche Gegenstände: Schlüssel, Brillen/Sonnenbrillen, Markenstifte, Geschäftsunterlagen, Muster, etc
  • Empfindliche oder unersetzliche Güter: Antiquitäten, Kunstwerke, Manuskripte, seltene Bücher, Ausweisdokumente, etc
  • Zerbrechliche, verderbliche oder eingeschränkte Gegenstände: Flüssigkeiten, medizinisches Material, Medikamente, Handelswaren und Zamzamwasser, etc

Hinweis: Bei nicht aufgegebenem Gepäck (Handgepäck) haftet die Fluggesellschaft nur, wenn ihr ein Verschulden nachgewiesen wird. Für beschädigte Inhalte im aufgegebenen Gepäck übernimmt die Fluggesellschaft keine Haftung.

Die vollständigen Bedingungen finden Sie in unseren Bedingungen & Mitteilungen

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